Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, folgend AGB, gelten für alle mit YOONAI GRAFIKDESIGN und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge bzw. vom Auftraggeber angenommenen Angebote.
1.2. Abweichende Bedingungen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen finden bei schriftlicher Zustimmung durch YOONAI GRAFIKDESIGN ihre Gültigkeit.
2. Erfüllungsort
2.1. Erfüllungsort für YOONAI GRAFIKDESIGN und dem Auftragsgeber ist der Sitz von YOONAI GRAFIKDESIGN.
3. Urheberschutz und Nutzungsrechte
3.1. Erteilte Aufträge an YOONAI GRAFIKDESIGN sind Urheberwerkverträge. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes und die Genehmigung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
3.2. YOONAI GRAFIKDESIGN räumt dem Auftraggeber erforderliche Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, YOONAI GRAFIKDESIGN und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
3.3. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch YOONAI GRAFIKDESIGN nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten formale Schutzrechte, wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.
3.4. Ohne Zustimmung von YOONAI GRAFIKDESIGN dürfen die Arbeiten sowie das Werk mitsamt der Urheberbezeichnung nicht im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.
3.5. Alle Arbeiten von YOONAI GRAFIKDESIGN sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
3.6. An allen Entwürfen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
4. Leistungen, Entgelte und Fälligkeiten
4.1. In Rechnung gestellte Leistungen sind ohne gesetzliche Mehrwertsteuer; die Kleinunternehmerregel gemäß § 19 UStG findet Anwendung.
4.2. Anfertigungen von Entwürfen und Mustern sind, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, kostenpflichtig.
4.3. Zusatzleistungen, wie beispielhaft Umarbeitungen oder Änderung von Entwürfen oder Aufträgen, Recherche, etc. werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.4. Fallen Kosten und Spesen für Reisen an, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind, werden diese vom Auftraggeber erstattet.
4.5. Für YOONAI GRAFIKDESIGN besteht für die erteilten Aufträge Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach dem Auftrag veranlasst, trägt der Auftraggeber.
4.6. Die Zahlung der für die in Rechnung gestellten Leistungen hat ausschließlich bargeldlos auf einem ausgewiesenen Konto zu erfolgen. Der Abzug von Rabatten oder Skonti ist nicht zulässig.
4.7. Die abgewickelten Aufträge sind bei Ablieferung des Auftrages fällig. Bei Aufträgen über einen längeren Zeitraum kann YOONAI GRAFIKDESIGN Abschlagszahlungen entsprechend den erbrachten Leistungen verlangen.
5. Gewährleistung, Datenlieferung und Haftung
5.1. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er YOONAI GRAFIKDESIGN zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Dieser ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Ist der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber YOONAI GRAFIKDESIGN im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
5.2. YOONAI GRAFIKDESIGN haftet für Schäden bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche YOONAI GRAFIKDESIGN bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
5.3. Ansprüche des Auftraggebers gegen YOONAI GRAFIKDESIGN aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 6.2; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
5.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftrag unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt der Auftrag als mangelfrei abgenommen.
5.5. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
5.6. YOONAI GRAFIKDESIGN haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie
der Entwürfe oder seiner sonstigen Arbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. YOONAI GRAFIKDESIGN ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
5.7. YOONAI GRAFIKDESIGN haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. YOONAI GRAFIKDESIGN ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
5.8. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.
5.9. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet YOONAI GRAFIKDESIGN nicht.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
6.2. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
6.3. Der Gerichtsstand ist der Sitz von YOONAI GRAFIKDESIGN, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Weiterhin ist YOONAI GRAFIKDESIGN berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
YOONAI GRAFIKDESIGN
Bedburg, 31. Juli 2020